Ãëàâíàÿ Ó÷åáíèêè - Ðàçíûå Ëåêöèè (ðàçíûå) - ÷àñòü 35
Als Interregnum wird üblicherweise
die Epoche zwischen dem Erlöschen des staufischen
Herrscherhauses in Deutschland (1254) und der Wahl Rudolfs von
Habsburgs im Jahre 1273 bezeichnet. Es gab eher zuviel Könige,
die die Herrschaft im reiche beanspruchten. Nach dem Tode Konrads IV.
(1254) und Wilhelms (1256) gingen aus einer zwiespältigen Wahl
im Jahre 1257 wieder zwei Könige hervor: Alfons X. Von
Kastilien, ein Enkel Philipps von Schwaben, sowie Richard von
Cornwall, ein Bruder des englischen Königs Heinrich III. und
Vetter Ottos IV. Die Doppelwahl, die insofern
verfassungsrechtlich bedeutsam war, zeigte bald die Folgen, die
eigentlich schon vorauszusehen waren. Während Alfons von
Kastilien überhaupt nie ins Reich kam, um seine Königsherrschaft
anzutreten, gelang es auch Richard nicht, während seiner kurzen
Aufenhalte in Deutschland, allgemeine Anerkennung zu erlangen. Fehlte es somit auch nicht an
Königen, so fehlte es doch an einer allseitlich anerkannten
königlichen Autorität, die in der Lage gewesen wäre,
Frieden und recht zu gewährleisten und hemmungslosen
Interessenegoismus der Mächtigen in Schranken zu halten. Während
die Fürsten dieser Entwicklung in ihrer Mehrzahl eher
gleichgültig gegenüberstanden, hatten die rheinischen
Städte bereits im Jahre 1254 zur selbsthilfe gegriffen und zur
Aufrechterhaltungdes Landfriedens einen grossen Städtebund
(Rheinischer Bund) geschlossen, dem bereits nach zwei Jahren über
70 Städte angehörten. Die Erfolge des Bundes, der energisch
gegen die Friedensbrecher vorging, veranlassten (äàâàòü
ïîâîä) sogar die rheinischen
Erzbischöfe, den Pfalzgrafen sowie mehrere Bischöfe, Grafen
und Herren zum Anschluss. Als im Jahre 1255 auch König Wilhelm
den Bund reichsrechtlich anerkennte, schien sich hier für das
Königtum eine Möglichkeit zu bieten, die selbstbewussten
Städte im Sinne der Reichspolitik zur Friedenswahrung
heranzuziehen. Wie sehr der Bund sich als Wahrer des
Reichsunteressen fühlte, wird nach dem Tode Wilhelms (1256)
besonders deutlich, als die Städtevertreter besclossen, während
der Thronvakanz das Rechtsgut zu schützen und nur einem
einhellig gewählten König die Tore zu öffnen. Dennoch
konnte die Doppelwahl von 1257 nicht verhinert werden, was das auch
das Ende des Bundes bedeutete, die die meisten Städte aus
handelspolitischen Gründen Richard von Cornwall anerkannten,
ohne hierdurch die Lage im Reich ändern zu können.
Das spätmittelaterliche Königtum
wird mitunter auch als Hausmachtkönigtum bezeichnet, womit
regelmässig die Vorstellung verbunden wird, dass der König
seine Königsherrschaft in erster Linie zur Förderung seines
eigenen Hauses und erst sekundär zum Wohle des Reiches
eingesetzt habe. Da der deutsche König – im Gegensatz zu
den westeuropäischen Monarchen – nicht durch Erbfolge,
sondern durch die Wahl der Kürstenfürsten zur Herrschaft
gelangte, war für ihn wenn er an die Nachfolge dachte,
allenfalls sicher, dass seine Dynastie im Besitz der ererbten
Stammlande bleiben würde. Die
Könige ohne grosse eigene Landesherrschaften mussten daher
veruchen, sich anderweitig eine entsprechende Machtgrundlage
aufzubauen. Hierzu bot sich vor allem dann eine Gelegenheit, wenn
grosse Reichslehen (ïîìåñòüå)
durch das Austreben einer Dynastie oder den Ungehörsam der
Inhaber an das Reich fielen. Zwar bestand rechtlich durchaus die
Möglichkeit, diese Lehen in unmittelbare Reichsverwaltung zu
nehmen; in der Praxis haben es die Könige aber regelmässig
vorgezogen, die anfallenden Güter an die eigenen Söhne zu
verleihen und sich auf diese Wiese eine Hausmacht zu schaffen. So
erwarben z.B. die Habsburger unter König Rudolf die Herzogtümer
Österreich und Steiermark (1282), die Luxemburger unter Heinrich
VII. Das Königsweich Böhmen (1310) und die Wittelsbacher
unter Ludwig dem Bayern die Markgrafschaft Brandenburg (1323). Als im Jahre 1272
Richard von Cornwall starb, hatte das Reich zwar nominell in Alfons
von Kastilien noch einen König, der zunächst auch
keineswegs bereit war zu verzichten, der andererseites aber in den
langen Jahren des Interregnums seit 1257 auch keinen einzigen Versuch
gemacht hatte, seiner Herrschaftsanspruch auf deutschem Boden
durchzusetzen. Der Papst, Gregor X., der sich zu dieser Zeit mit dem
Gedanken eines allgemeines Kreuzzuges unter der Autorität eines
einhellig anerkannten römisch-deutschen Kaisers trug, schätzte
die Situation durchaus realistisch ein, als er die Kurfürsten
zur Neuwahl drängte, mit der Drohung, im Falle längerer
Verzögerung mit den Kardinälen einen Kandidaten durch
einseitige Verfügung zu bestimmen. Als
am 1. Oktober 1273 die Kurführsten in Frankfurt zur Wahlhandlung
zusammentraten, fiel die Wahl auf den Grafen Rudolf von Habsburg,
obwohl auch andere mächtige Kandidaten – unter ihnen der
König von Frankreich und König Ottokar von Böhmen –
ihr Interesse angemeldet hatten. Wenn auch die spätere böhmische
Propoganda Rudolf als “armen Grafen“, dessen Wahl nur den
Machtinteressen der Kurfürsten gedient habe, verspottete
(<íàñìåõàòüñÿ),
so sah die Wirklichkeit doch etwas anders aus. Obwohl nicht dem
Reichsfürstenstande angehörend, galt Rudolf, der über
umfangreichen Besitz und ausgedehnte Herrschaftsrechte im Aargau, im
Zürichgau sowie am Oberrhein, im Elsass und Schwarzwald
verfügte, als der bedeutendste Teritorialherr im Südwesten
des Reiches. Wahrscheinlich
schon vor seiner Wahl hatte sich der neue König den Kurfürsten
gegenüber durch Eid verpflichtet, die im Laufe des Interregtums
entfremdeten Guttern und Herrschaftsrechte des Reiches diesem wieder
zuzuführen. Bereits auf seinen ersten Hoftagen nahm sich Rudolf
dieser Aufgabe an, die die allerdings bald zu einer gefährlichen
Konfrontation mit dem mächtigen Böhmenkönig Ottokar
II. führte, da dieser sich nach dem Tode Kaiser Friedrichs II.
ohne ausreichende Legitimation in den Besitz der Herzogtümer
Österreiche und Steiermark gesetzt hatte. Da Ottokar, auf seine
Machtposition vertrauend, es zudem abgelehnt hatte, Rudolf als König
zu huldigen (ïðèñÿãàòü
íà âåðíîñòü),
konnte Rudolf im Wege eines förmlichen Rechtsverfahrens gegen
seinen vorgehen, das mit dessen ächtung
endete (1275). Nachdem Ottokar die Forderungen Rudolfs auf Herausgabe
der umstrittenen Länder und die Lehnshuldigung für Böhmen
und Mähren erfühlt, dann sich aber erneut aufgelehnt hatte,
mussten die Waffen endgültig entscheiden. Dabei gelang es König
Rudolf, seinen Gegner in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Dürnkrut
(1278) vernichtend zu schlagen: Ottokar selbst kam auf der Flucht ums
Leben. Bei
aller Popularität, die Rudolf auf bei den niederen Ständen
genoss, zeigte sich die Kehrseite dieses Herrschaftsstiles doch
darin, dass weite Bevölkerungskreise diesen nüchternen
(ðàññóäèòåëüíûé)
Mann nicht mit dem glanzvollen Charisma des sraufischen Kaiserstums
wie es Friedrich II. praktiziert hatte, identifizierten.
Wenn
auch Rudolf weder die Kaiserkrönung in Rom noch die unmittelbare
Thronfolge eines seiner Söhne erreicht hat, so hat er doch mit
dem Erwerb Osterreichs und der Steiermarkfür den Aufstieg des
Hauses Habsburg gelegt, das Ende des 14. Jahrhunderts über den
grössten Landerkomplex im Reiche verfügte. Da es den
Habsburgern trotz dieser Erfolge nicht gelungen war, in den Kreis der
Kurfürsten aufzusteigen, versuchte Herzog Rudolf IV.
(1358-1365), durch eine Privilegienfälscherung seinem Haus
besondere Vorrechte u.a. den Titel eines Erzherogs, zu verschaffen,
was allerdings im 15. Jahrhundert vom Reich anerkannt wurde. Nachdem
Ende des 14. Jahrhunderts Teilungen und die Auseinandersetzung mit
den Eidgenossen zu einer gewissen Schwächung geführt
hatten, gelang es Herzog Friedrich V.
alle Länder wieder in seiner Hand zu vereinigen. Sein Sohn und
Nachfolger Maximilian I.
brachte ausserdem noch das burgundische Erbe in die habsburgische
Ländermasse ein. Am
1. August 1291, kurz nach dem Tode Königs Rudolf von Habsburg,
schlossen im Westen des Habsburger Herrschafts die drei Talgemeinden
Uri, Schwyz und Nidwalden einen ewigen Kandfriedensbund, dem sich
wenig später auch Obwalden anschloss. Dieser Bund unterschied
sich von anderen Landfriedenseinigungen vor allem durch die soziale
Herkunft und Rechtsstellung seiner Mitglieder. Während sonst
Fürsten und Reichsstädte derartige Bündnisse
schlossen, handelte es hier um Landgemeinden, die jeweils in einer
gemeinsamer Wirtschafts- und Gerichtsorganisation zusammenschlossen
waren. Die Abgeschlossenheit der Täler und die Gemeinsamkeit der
Lebensbedingungen verwischte (>ñãëàæèâàòü)
die sonst üblichen Standesunterschiede zwischen Freiheit und
Unfreiheit, wobei die Führungsrolle gemeinsam von einzelnen
adligen Sippen und Reichen Bauerfamilien übernommen wurde. Aus
der Rahmen des üblichen fiel der Bund ferner durch den
unterschiedlichen Rechtsstatus der drei Talgemeinden (ab 1309
“Waldstätte“ genannt). Während Nidwalden der
habsburgischen Landesherrschaft unterstand, galten Uri und Schwyz
seit 1231 als reichsunmittelbar. Der Bund von 1291 richtete sich
zunächst nicht generell gegen Habsburg, sondern sollte wohl
vorrangig (ïðåèìóùåñòâåííî)
der Eindämmung (óëàæèâàíèå)
der zahlreichen Fehden (âðàæäà)
dienen.
Erst
seit der Intensivierung der habsburgischen Landesherrschaft unter
Albrecht I.
und Leopold I.
geriet der Bund in zunehmenden Gegensatz zu Habsburg, was im Jahre
1315 zum ersten militärischen Konfrontation führte. In der
Schlacht am Morgarten gelang es den Eidgenossen, unter Ausnutzung des
Geländevorteils das österreichische Ritterheer unter
Führung Herzog Leopolds vernichtend zu schlagen. Entscheidend
für die Weiterentwicklung des Bundes war in der Folgezeit, dass
sich die Städte Luzern (1332), Zürich (1351), Glarus (1352
sowie Bern (1353) dem Bunde anschlossen, der damit die sogenannten
“Acht Orte” umfasste. Gegenüber erneuten
habsburgischen Unterwerfungsversuchen konnten sich die Eidgenossen
militärisch in den Schlachten von Sempack (1386) und Näfels
(1388) behaupten; im 15. Jahrhundert gelang es ihnen sogar, in die
Offensive zu gehen und 1415 den Aargau, 1460 den Thurgau zu erobern.
Auch gegnüber den Expansionsbestrebungen des neuburgundischen
Herzogtums unter Karl dem Kühnen blieben die Schweizer
Eidgenossen – jetzt im Bunde mit Habsburg – am Ende
siegreich. Ebenso scheiterte der Versuch König Maximilian I.,
die Schweizer im sogenannten Schwabkrieg zur Anerkennung des
Beschlüsse (ðåøåíèå)
des Wormser Reichstags von 1495 zu zwingen. Mit dem Frieden von Basel
(1499) schieden (<âûõîäèòü)
die Eidgenossen de facto bereits aus dem Verbund des Heiligen
Römischen Reiches aus, was de jure allerdings erst im
Westfälischen Fridensvertrag von 1648 bestätigt wurde. Im
Jahre 1282 als Sohn des Herzogs Ludwig des Strengen von Bayern und
der Mathilde von Habsburg geboren, trat Ludwig nach dem Tode des
Vaters im Jahre 1301 zusammen mit seinem Bruder Rudolf die Herrschaft
an. Im Streit um die Vormundschaft (ïîêðîâèòåëüñòâî)
über die niederbayerischen Vettern kam es im Jahre 1313 zu einer
militärischen Kraftprobe mit dem Habsburger Friedrich dem
Schönen, Herzog vom Österreich, die Ludwig durch einen
glänzenden Sieg für sich entscheiden konnte. Durch die gewonene Schlach empfahl
Ludwig sich der luxemburgischen Partei im Reiche, die nach dem Tode
Kaiser Heinrichs VII. Versuchte, das luxemburgische Hausinteresse zu
wahren, als Thronkandidat. Allerdings kam es zu einem Doppelwahl, in
der ein Teil der Kürfsten Ludwig, ein anderer Teil aber
Friedrich den Schönen zum König wählte. Wenn auch
Ludwig über die Mehrheit der Kurststimmen verfügte, war
dies damals noch ohne rechtliche Bedeutung; über die Ansprüche
der Beiden Kandidaten mussten daher die Waffen entscheiden. Die
Entscheidung fiel im Jahre 1322, als es Ludwig gelang, seinen Rivalen
in der Schlacht bei Mühldorf entscheidend zu schlagen und
gefangzunehmen. Um die Habsburger auf seinr Seite zu ziehen,
verständigte er sich mit Friedrich dem Schönrn und gestand
diesem sogar die Mitregierung als König zu, die allerdings kaum
mehr praktische Auswirkungen haben sollte, da Friedrich bereits im
Jahre 1330 starb.
Nach
seinem Sieg bei Mühldorf entschloss sich, durch die Entsendung
einers Reichsvikars in Italien einzugreifen,
wodurch er allerdings einen für ihn verhängnissvollen
(ðîêîâîé)
Konflikt mit dem damals in Avignon residierenden Papstum auslöste.
Papst Johanes XXII.
hatte bisher dem deutschen Thronstreit abwartend zugesehen, ohne
einem der beiden Kandidaten die päpstliche Anerkennung
(Approbation) zu erteilen. Da nach seiner Auffassung das Reich vakant
war, nahm er selbst für seine Person in Italien die Rechte als
Reichsvikar, d.h. in Stellvertretung für den künfigen
König, in Anspruch. Als Ludwig sich nun abschickte, die
politischen Gegner der Kurie in Italien zu unterstützen,
eröffnete der Papst ein förmliches Rechtsverfahren gegen
ihn, mit der Beschuldigung, sich ohne päpstische Zustimmung die
Königswürde angemass zu haben und verhängte im Jahre
1324 auch den Kirchenbann über seinen Gegner, von dem sich
dieser nie löden sollte. Ludwig wehrte sich mit Appelationen an
ein allgemeines Konzil, wobei die Auseinandersetzung in der Folgezeit
verschärft wurde, dass radikale Gegner des Papstes, wie der
Magister Marsilius
von Padua, Zuflucht am Münchner Hof fanden. Ihrem Einfluss war
es massgeblich zuzuschreiben, dass sich Ludwig in Jahre 1328 in zum
Kaiser krönen liess und auf das Vorbild Ottos des Grossen die
Absetzung Johannes XXII. Verkündigte. Der vom römischen
Volk gewählte Gegenpapst Nikolaus V., von dem sich Ludwig
nochmals zum Kaiser krönen liess, sah sich allerdings bald nach
dem Abzug Ludwigs aus Rom genötigt, Papst Johannes XXII. seine
Unterwerfung anzubieten. Bereits
im Jahre 1322 hatte Ludwig die Gelegenheit, die Markgrafschaft
Brandenburg an seinem ältesten Sohn zu übertragen. Nachdem
ihm im Jahre 1342 Niederbayern zugefallen war, erwarb er durch eine
Ehe mit Margarete von Holland
im Jahre 1345 Holland, Seeland, Friesland und Hennegau. Als er im Jahre 1342, um den Besitz
Tirols zu gelangen. Die Ehe der Tiroler Erbin Margarete Maultasch mit
dem Luxemburger Johann Heinrich, dem Sohn König Johann Heinrich,
dem Sohn König Johanns von Böhmen, für ungültig
erklärte und die Prinzessin mit seinem eigenen Sohn
verheiratete, rückten die Luxemburger, seine bisherigen
Parteigänger, von inm ab. Im Jahre 1346 hat Karl von Böhmen
als König einen eigenen Kandidaten gefunden. Es blieb Ludwig
seinen Thronanspruch noch einmal mit Waffengewalt verteidigen zu
müssen; bevor es zur Entscheidung kam, ist er im Jahre 1347 auf
der Jagd einem Herzschlag erlegen. Als ältester Sohn König
Johans von Böhmen aus dem Hause Luxemburg im Jahre 1316 in Prag
geboren, wurde Karl am Hofe des Französischen Königs Karl
IV. erzogen und vom Vater bereits seit dem 15. Lebensjahr mit
zahlreichen politischen Aufgaben betraut. Als der Dreissigjährige
im Jahre 1346 zum König gewählt wurde, konnte er gegenüber
seinem Gegner, Kaiser Ludwig dem Bayern, vor allem zwei Trümpfe
(êîçûðü)
ins Feld führen: die Unterstützung des Papstes Clemens VI.,
und der Mehrheit der Kurfürsten. Dennoch war der Thronkampf
damit noch keineswegs zugunsten Karls entscheiden, da Kaiser Ludwig
nach wie über zahlreiche Anhänger im reiche verfügte
und zudem seine militärischen Fähigkeiten in der
Vergangenheit bereits deutlich unter Beweis gestellt hatte. Die Entscheidung fiel durch den Tod
Ludwigs (1347); obwohl die Söhne des Kaisers den Widerstand
fortsetzten und den thüringischen Grafen Gunther von
Schwarzburg als Gegenkönig gewinnen konnten, fiel es Karl
nicht schwer, seine Gegner auszuspielen. Nachdem Karl im Jahre 1355
aus der Hand des päpstlichen Kardinalen in Rom die Kaiserkröne
empfangen hatte, liess er ein Jahr später auf den Reichstagen
von Nürnberg und Metz ein umfassendes Reichsgesetz (Goldene
Bulle) verkünden, das die Königswahl und die Rechtsstellung
der Kurführsten regelte, wobei sich die diplomatische
Meisterschaft darin zeigte, dass – trotz der Zusagen, die er
dem Papst gegenüber vor seiner Wahl abgegeben hatte – die
päpstischen Ansprüche mit Stillschweigen übergangen
und damit de facto zurückgewiesen wurden. Während Karl die kaiserliche
Herrschaft in Italien und Burgund nur nominell zur Geltung brachte,
galt sein besonderes Augenmerk (âíèìàíèå)
der Förderung seiner luxemburgischen Hausmacht durch eine
gezielte Erwerbs- und Wirtschaftspolitik wie auch durch sorgfältige
Verwaltungsmassnahmen. So gelang es ihm, über seine dritte Ehe
(1353) das Herzogtum Schweidnirz-Jauer zu erwerben. Diese mit der
Krone Böhmen vereinigte Ländermasse wurde durch eine
systmatisch betriebene weisende Erwerbspolitik durch Kauf, Tausch und
Pfandnahme auch kleinster Güter und Einzelrechte ergänzt. Gekrönt wurde die kaiderliche
Hausmachtpolitik im Jahre 1373 durch den Erwerb der Markgrafschaft
Brandenburg; zuvor hatte Karl bereits durch die Verheiratung seines
Sohnes Sigmund mit der ungarischen Königstochter die
Grundlage für den späteren Anfall des Königreiches
Ungarn (1387) geschaffen. Nachdem Karl im Jahre 1376 noch die Wahl
seines Sohnes Wenzel zum römisch-deutschen König
durchgesetzt hatte, schien die Zukunft des Hauses Luxemburg
gesichert, als der Kaiser im Jahre 1378 starb.
Während im Hochmittelalter noch
Fürsten, Adel und Volk gemeinsam den König wählten,
wurde der Wählerkreis mit der Ausbildung des
Reichsfürstenstandes in der zweiten Hälfte des 12.
Jahrhinderts auf die Reichsfürsten eingegrenzt. Im Zuge der
Doppelwahl vom Jahre 1198 erhoben dann erstmals einige Fürsten
den Anspruch, dass ihnen vor anderen die Wahl des Königs zukomme
und dass daher ihre Mitwirkung für die Gültigkeit der Wahl
erforderlich sei. Der König von Böhmen – obwohl auch
Inhaber eines Erzamtes (Schenkenamt) – sollte aus der Kreis der
bevorzügten Wähler ausgeschlossen sein, da er kein
Deutscher sei. In der Folgezeit –
erstmals in der Doppelwahl von 1257 – konnten die Fürsten
(rheinische Erzbischöfe aus Mainz, Köln und Trier ssowie
Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von
Brandenburg) ihre Vorrangstellung zu einem Alleinwahlrecht ausbauen,
wodurch die übrigen Fürsten von der Wahl ausgeschlossen
wurden.
Die Goldene Bulle vom
Jahre 1356 regelte dann endgültig die Berechtigung zur
Königswahl und legte im einzelnen die Rechtsstellung der
Kurfürsten sowie das Verfahren bei der Königswahl fest.
Erst im Jahre 1489 schlossen sich die Kurfürsten zu einen
eigenen Kurie – unter Ausschluss der anderen Fürsten –
zusammen. Im Jahre 1623 fiel die pfälzische Kurstimme an Bayern.
Bis zum Ende des Alten Reiches kamen noch folgende Kurstimmen hinzu:
Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover), Regensburg, Toskana,
Salzburg (1805 an Würzburg übertragen), Würtenberg,
Baden und Hessen-Kassel. Die Goldene Bulle
bekannt nach dem auch sonst in der königlichen Kanzlei
verwendeten goldenen Siegel, gilt als bedeutendste Reichsgesetz des
Heiligen Römischen Reiches. Es besteht insgesamt aus 31
Kapiteln, von denen die ersten 21 auf dem Nürberger Reichstag am
10. Januar 1356, die restlichen am 25. Dezember 1356 in Metz
verkündet wurden. Das Gesetz regelte erstmals und endgültig
die Modalitäten der Königswahl und die Rechtsstellung der
Kurfürsten, wobei die Festlegung des Mehrheitsprinzips künftige
Doppelwahlen verhindern sollte. Den Kurfürsten wurden zudem
besondere Vorrechte (unbeschränkte Gerichtsbarkeit, Münz-
und Zollregal) zuerkannt. Im Sinne der Kurfürsten und anderen
Landesherren war auch, dass alle Einungen und Bündnisse
innerhalb und zwischen Städte untersagt wurden. Weitere
Bestimmungen befassen sich mit der Thronvakanz, dem Fehdewesen, der
Ausübung der Erzämter sowie dem Hofzeremoniell bei Wahl,
Krönung und auf Hoftagen. Die Ansprüche des Papstums auf
Zustimmung zur Königswahl (Approbation) und ausübung der
kaiserichen Rechte während der Thronvakanz wurden mit
Stillschweigen übergangen. Schon seit den ältesten Zeiten
hielt der König mit den Grossen des Reiches Versammlungen
(Hoftage) am Könighofe ab, in denen er sich Rat und Zustimmung
in wichtigen reichsangelegenheiten holte. Da es dem König
grundsätzlich freistand, wen er zu diesen Versammlungen einladen
wollte, war der Teilnehmerkreis zunächst weitgehend offen.
Erst
deit dem 15. Jahrhundert wurde die Reichsstandschaft gefordert. Die
Versammlungen, die jetzt erstmalig als “Reichstage“
bezeichnet werden, erscheinen von nun an immer deutlicher als
verfassungsrechtliche Repräsentation der Reichsstände, da
hier gemeinsam mit dem König über wichtige
Reichsangelegenheiten entschieden. Seit 1489 traten die Stände
dabei in drei getrennten Kolegien (Kurien) auf. Dabei handelte
es sich um den Kurfürstenrat, den Fürstenrat –
umfassend Fürsten, Prälaten (ïðåëàò),
Grafen und Herren – sowie das Kollegium der Frei- und
Reichsstädte. Seit 1497 wurde es üblich, die auf einem
Reichstag gefassten Beschlüsse in einem förmlichen Erlass
(óêàç)
zusammenfassen und am Ende des Reichtages zu verkündigen. Das
Bestreben der geistlichen und weltlichen Grossen, innerhalb der von
ihnen besessenen Herrschaftsgebiete ihre Herrschaftsgewalt zu
intensivieren und konkurrierende Herrschaftsrechte anderer
auszuschalten, führte im Laufe des Hochmittelalters zur
Ausbildung der Landherrschaft. Zum Wesen der Landherrschaft gehörte,
dass sie sich nicht mehr nur mit Herrschaft über Personen
begnügte, sondern dass sie darüber hinaus auf die
Beherrschung eines bestimmten geogragischen Raumes abzielte. Da
mittelalterliche “Staatlichkeit“ sich nicht in einer
einheitlichen Staatsgewalt, sondern in einer Vielzahl von einzelnen
Herrschaftsrechte äusserte, musste es das Bestreben des
Landesherrn sein, möglichst viele Herrschaftsrechte zu
konzentrieren und andere Herrschaftsberechtigte der eigenen
Herrschaft zu unterverwen.
Zu der wichtigsten
diser Rechte gehörten die Grafenrechte mit dem Recht zur
Ausübung der Hochgerichtbarkeit sowie polizeilicher und
militärischer Befügnisse. Daneben spielten meist aber auch
noch andere Herrschaftsrechte, wie z.B. die Rechte als Grundherr über
abhängige Bauern, Schutz- und Herrschaftsrechte über
Kirchengut, das Befestigungsrecht, eine bedeutsame Rolle. Wenn auch das Königtum
in den Fürstengesitzen von 1220 und 1231 die enstehende
Landesherrschaft der Fürsten legalisiert, so wurde die
Landesherrschaft dennoch keineswegs ausschliesslich auf Kosten der
Reichsgewalt erreicht. Die Landesherren konnten sich auf eigene,
nicht vom König abhägige Herrschaftsgewalt stützen;
dazu kam oft eine systematisch betriebene Erwerbspolitik durch
Heirat, Kauf, Tausch, Pfandnahme oder auch im Wege der Gewalt. Wenn auch die
Herrschaftsgewalt der meisten Landesherren bereits im Spätmittelalter
ein hohes Mass an Eigenständigkeit erreicht hatte, so galt sie
verfsassungsrechtlich doch als ein vom König dem Landesherrn
nach Lehnsrecht verliehenes Recht zur Herrschaft, dass bei schwerer
Pflichtverletzung auch entzogen werden konnte. Unter den Reichsstädten versteht
man die Städte, die unmittelbar der Herrschaft des Königs
unterstanden – im Gegensatz zu den Landstädten, die einer
Landseherrschaft unterworfen waren. Die meisten Reichststädte
sund aus ehemaligen königlichen Städten, errichtet auf
Reichsgut oder dem Hausgut der einzelnen Herrscher (z.B. Aachen,
Frankfurt, Nürnberg, Kaiserslautern u.a.) sowie auf Kirchengut
(z.B. Weisenburg, Lindau, Zürich), hervorgegangen. Daneben gab
es aber auch sogenannte “Freistädte“, bei denen es
sich um Bischofstädte handelte (z.B. Köln, Worms,
Regensburg). Da sie den König nicht als Stadtherrn, sondern
ledeglich als Reichsoberhaupt anerkannten, beanspruchten diese
Städte, dem Reich gegenüber von Lasten und Abgaben frei zu
sein, während die übrigen Reichsstädte vor allem
Stadtsteuern an den König als regelmässige Abgaben
entrichteten.
Im Interesse der fürstlichen
Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356) das Verbot der
Städtebünde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des
Spätmittelalters immer wieder Städte zu gegenseitigen
Bündnissen zusammen. Während der Rheinische Bund
(1254-1257) noch dem Zusammenbruch der Stauferherrschaft gedient
hatte und von König Wilhelm ausdrücklich anerkannt worden
war, suchten die Reichsstädte des Stätmittelalters durch
den Zusammenschluss in regionalen Städtebünden ihre
Unabhängigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenüber
den umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenüber dem
Königtum, zu behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen,
der Swäbische Städtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion
auf Abgabenspolitik, die Kaiser Karl IV. gegenüber den
Reichsstädten betrieb, gegründet.
Bereits
im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militärischen
Konfrontation, in deren Verlauf die verbündeten Fürsten und
Herren den Städteaufgeboten bei Döffingen und Pfedderscheim
vernichtende Niederlagen beibrachten, worauf König Wenzel
das Verbot der Städtebündnisse erneut bekräftigte.
Dennoch schlossen sich auch im 15. Jahrhundert noch schwäbische
Städte zu einem Bündniss zusammen, das später im
Schwabischen Bund (1488) aufging. Um keinen Städtebund im
eigentlichen Sinne handelte es sich bei der Hanse. Während bei
den Städtebünden die Initiative zum Zusammenschluss von
einer oder mehreren Städten ausging, entstand die Hanse als eine
genossenschaftliche Vereinigung von west- und niederdeutschen
Fernkaufleuten, die von der Mitte des 12. bis zum 14. Jahrhundert den
Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen beherrschten
Handelsgrossraum auszubauten. Die im Zuge des
aufblühendes Städtewesens und der fortschreitenden
Ostsiedlung in rascher Folge entstehenden Städte (Lübeck,
Riga, Rostock) bildeten im Verein mit den älteren
Nordseestädten.Als Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt Lübeck
die gottländische Genossenschaft aus der bisherigen Fürungrolle
verdrängte und nunmehr selbst als Haupt der Hanse auftrat, war
dies gleichbedeutend mit dem Beginn eines langgestreckten
Wandlungsprozesses, in dessen Verlauf die einzelnen Städte immer
mehr in die Rolle der Kaufleute eintraten, so dass am Ende aus der
Kaufmannshanse eine Vereinigung von Hansestädte geworden war.
Dass doe hanse mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung auch ein
erhebliches politisch-militarisches Machtpotential in sich
vereinigte, wurde besonders deutlich, als die hansischen Seestädte
mit anderen Bündnispartnern (Kölner Konföderation,
1367) in eine militärische Konfrontation verwickelt wurden. Der beginnende Niedergang der Hanse
wurde bereits im 15. Jahrhundert durch das verstärkte Eindringen
der Englander und vor allem der Holländer in den Ostseeraum
eingeleitet; eine zunehmende Tendenz zu national-protektionistischer
Handelspolitik beschleunigte diesen Prozess, was im Jahre 1603 zur
Schliessung der Handelsniederlassung in London führte. Dies
bedeutete faktisch das Ende der Hanse als Wirtschaftsmacht, wenn sie
auch nominell noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fortbestanden
hat. Die Grosse Pest, später
“Schwarzer Tod“ genannt, ist als die grösste
Katastrophe anzusehen, die die Menschheit in Europa betroffen hat;
während z.B. im Zweiten Weltkrieg 5% der europäischen
Bevölkerung ihr Leben liessen, fielen der Pest mindestens 25%,
vieleicht sogar ein Drittel der damaligen Bevölkerung zum Opfer.
Medizinisch gesehen
handelt es sich um eine Krankheit bei Nagetieren (Ratten), die von
einem Bakterium ausgelöst wird und über Flöhe auch auf
Menschen übertragen werden kann. Das Pestbakterium erst im Jahre
1894 entdeckt wurde, stand die mittelalteriche Medizin dieser
Herausforderung noch mehr oder weniger hilflos gegenüber.
Die
Bevölkerungsverluste führten ausserdem in grossem Umfange
zur Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzten Landes (Wüstungen)
sowie zu einer verstärkt einsetzenden Abwanderungsbewegung in
die Städte (Landflucht). Im 13. Jahrhundert entstanden,
verkörperten die Bettlorden – zu denen vor allem die Orden
der Dominikaner, Franziskaner, Augustiner und Karmeliten zu rechnen
sind – eine völlig neue Form des Ordenslebens. Unter
Berufung auf das Evangelium forderten ihre Mitglieder nicht nur die
vollkommene individuelle Armut, sondern lehnten auch für den
Orden insgesamt weltlichen Besitz ab. Die Bettelorde drängten
vor allem in die Städte, um hier aktiv Seesorge, mission und
Ketzerbekämpfung zu betreiben. Die Kirche im Mittelalter bezeichnete
alle diejenigen ihrer Mitglieder, die von den eigene Lehre
aufstellen, als Ketzer (Häretiker). Auf die Gefärdung durch
Ketzerei regierte Kirche bereit seit den ältesten Zeiten mit den
höchsten Kirchenstrafen (Exkommunikation). Seit den
Ketzergesetzen (1220-1239) Kaiser Friedrichs II. wurde die Ketzerei
auch als weltliches Verbrechen mit Feuertod betroht. Bereits im 13.
Jahrhundert hatte die Kirche im Kampf gegen Ketzer zu förmlichen
Kreuzzügen aufgerufen. Auf Reichsboden waren es im
Spätmittelalter vor allem die böhmischen Hussiten, die
elementare Lehrsätze der Kirche in Frage stellen, die sich aber
militärisch gegenüber Kirche behaupten konnten. Die grosse Masse der
spätmittelalterlichen Bevölkerung bestand aus Bauern.
Während der Begriff “Bauer“ ursprünglich nicht
unbedingt etwas über die Standesqualität aussagte, führte
die Ausbilding des ritterlichen Berufskämpfertums dazu, dass der
Bauer in der Regel nicht mehr zum Kriegsdienst herangezogen wurde,
sondern sich ausschlisslich der landwirtschaftlichen Tätigkeit
widmen konnte. Da
der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich
höheres Sozialprestige als die bäuerliche Arbeit genoss,
hatte die neue Entwicklung gerade für die bisher freien Bauern
fatale Folgen: die Unterscheide zwischen frei und unfrei verwischten.
So untersagte der Reichslandfriede vom jahre 1152 den bauern das
Tragen von Waffen, unterstellte sie dafür allerdings einem
besonderen Friedensschutz. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts
waren die Handwerker in den Städten regelmässig in Zünften
organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Gemeinschaft von
Meistern und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Gewerbe, die
wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultischreligiösen
Funktionen in sich vereinigte. Die Zunft regelte nicht nur den Zugang
zum Handwerk und Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie
reglementierte auch die Produktion und Absatz. Die Leitung der Zunft
lag in den Händen der Zunftmeister; in den Zunftversammlungen
beschlossen die Mittglieder über Zunftangelegenheiten. Das Bestreben der Zünfte, ihren
Mitgliedern das örtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im
Widerspruch zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und führte
bereits im Laufe des Spätmittelalters zu Spannungen mit der
Stadtobrigkeit.
Eine besondere Gruppe
innerhalb der städtischen Bevölkerung bildeten die Juden.
Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits seit der
Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des Königs,
der es ihnen erlaubte – gegen die Zahlung bestimmter Abgaben -,
nach ihrer Glaubensüberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu
leben. Seit dem 13. Jahrhundert gestattete das Königtum den
fürstlichen Landesherren durch Einzelprivilegien wie auch im
Wege der Gesetzgebung, den Judenschutz in ihren Territoien auszuüben.
Die
Kirche trat bereits im Hochmittelalter für eine strenge
Isolierung der Juden von der christlichen Bevölkerung ein. So
wurden ihnen in den Städten bestimmte Wohnviertel (Ghettos)
zugewiesen; seit einem Beschluss des Laterankonzils vom Jahre 1215
waren sie gehalten, eine besondere Kleidung als Kennzeichen zu tragen
(spitzer Hut und gelber Fleck (ïÿòíî)).
Christen war es untersagt, mit Juden in Tischgemeinschaft zu leben
oder als Dienstboten für sie arbeiten.
Im 15. Jahrhundert mehrten sich die
Klagen der Zeitgenossen über zahlreiche Missstände im Reich
(allgemeine Rechtsunsicherheit, Schutzlosigkeit des Reiches vor
äusserer Bedrohung). Obwohl die Problematik auf zahlreichen
Reichstagen des 15. Jahrhunderts in der Form von Vorschlägen und
Gegenvorschlägen erörtert wurde, waren die
Interessengegensätze zu gross, um zu einer gemeinsamen Lösung
zu kommen. Der Durchbruch erfolgte erst in der
Regierungzeit König Maximilians I., der sich, um Unterstützung
in seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den
Förderungen der Reichsstände teilweise entgegenzukommen.
Zur Stärkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine
Reichssteuer (Gemeiner Pfennig) eingeführt. So beschloss der
Wormser Reichstag vom Jahre 1495, das Fehderecht zugunsten eines
“Ewigen Landfriefens“ aufzuheben und das Gerichtswesen
durch die Errichtung eines vom König unabhängigen
Reichskammergerichts neu zu ordnen. Auf dem Augsburg Reichstag vom Jahre
1500 sah König Maximilian sich ausserdem genötig, der
Errichtung des Reichsregements, einer Art stänischer
Reichsregierung, an deren zustimmung die Regierungsmassnahmen des
Königs gebunden sein sollten, zuzustimmen.
Die übrigen Ergebnisse der
Reichsreform, d.h. Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und
Reichsexekutionsordnung, wurden auf dem Augsburger Reichstag vom
Jahre 1555 bestätigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen
Abschluss gebracht wurde. Daten Ereignise //Øòàóôåíû=äèíàñòèÿ
ãåðìàíñêèõ
êîðîëåé è èìïåðàòîðîâ
Ðèì Èìïåðèè
â 1138-1254 Seit
dem frühen 10. Jahrhundert kann man von einem Deutschen Reich
sprechen. Seine Entstehung hatte sich bis dahin über einen
längeren Zeitraum vollzogen. Das Königsreich, das man seit
dem 11. Jahrhundert “Reich der deutschen“ zu nennen
begann, hiess damals noch “Ostfrankreich“. Es hiess nicht
deshalb so, weil es nur von Franken bewohn gewesen wäre, sondern
weil es aus dem Frankreich hervorgegangen war. Ludwig der Deutschen
herrschte als König über die Bayern, Schwaben, Rhein- und
Mainfranken, Thüringer und Sachsen. Schon den Zeitgenossen war
bewusst, dass die Bewohner von Ludwigs Ostfrankreichs sich von denen
im Reich seines Bruders Karls des Kahlens (König der
Westfranken) durch ihre Sprache unterschieden. Der grösste Teil
des Gebietes, das sie bewohnten, hatte nicht zum Römischen reich
gehört, und das Lateinische war dort nicht wie im Westen
Grundlage der Landessprache geworden. Das
Reich Kars des Deutschen wurde entsprechend fränkischen
Teilungsbrauch unter seine Söhne in drei Königsreiche
aufgeteilt, so wie es dann später, als es keine anderen
erbberechtigten Nachkommen gab, in König Ludwig dem Kind wieder
einen einzigen König hatte. Im Jahre 911 starb nun auch er, ohne
Söhne zu hinterlassen. Nur im Westfrankreich gab es noch einen
König aus dem Geschlecht Karls des Grossen. Die ostfränkische
Stämme entschieden sich gegen den westfränkischen
Karolinger und damit für die Eigenständigkeit ihres reiches
gegenüber dem Westen: Sie wählten Konrad,
den Herzog der Franken, zum König. König Heinrich I.
(919-936), der Nachfolger König Konrads, hatte bei seinem Tode
mehrere regierungsfähige Söhne. Aber nur älteste Sohn,
- Otto, wurde König. Der fränkische Brauch, das Reich unter
die Königssöhne aufzuteilen, wurde also nicht mehr befolgt.
Mit Regierungsantritt Ottos I. war erwiesen, dass die Gebiete, die
zusammenfassend Ostfrankenreich genannt hatte, im Innern und nach
aussen eine Einheit darstellen. Bei
dem Festmahl, das die feierliche Königskrönung Ottos I. 936
in Aachen beschloss, waren für alle sichtbar vier Männer
aus der Menge der anwesenden geistlichen und weltlichen Grossen
herausgehoben: die Herzöge der Lothringer, der Franken, der
Schwaben (Alemannen) und der Bayern. Sie waren die symbolische
Ehrendienste beim Krönungsmahl als Kämmerer (êàçíà÷åé),
Truchsess (Vorstand der Kaiser. Hofhaltung), Mundschenk (?) und
Marschall; dadurch wurde gezeigt, dass die vier Herzöge die
nächsten beim König waren.
Schon
bei den beiden vorangegangenen Königswählen waren die
Herzöge als Handelnde in Erscheinung getreten: Konrad I. war im
Jahre 911 von Franken, Sachsen, Alemannen und Bayern gewählt
worden. Das
ältere Stammesherzogtum (ducatus) war der Amtsbereich eines vom
König eingesetzten “dux“ (Heerführer). In den
ostrheinischen Gebieten bildeten die von Franken unterworfenen
Völkerschaften (Bayern, Alemannen und Thüringer) die
Gründlage für die Abgrenzung eines Dukats. Es war Erfolg
der Zentralgewalt, die Herzöge als Zwischeninstanzen im 8.
Jahrhundert wieder beseitigen zu können.
Das frühere Mittelalter kannte
keine Familiennamen. Um die familienmässige Zusammengehörigkeit
von Personen erkennbar zu machen, hat die neuzeitliche
Geschichtsschreibung aus familientypischen “Leitnamen“
Geschlechternamen konstruiert. Der Sachsenkönig Heinrich, der im
Jahre 919 ostfränkisch-deutscher König wurde, war der erste
“Ottonen“ auf dem Königsthron. Der Geschlechtername
ist von Heinrichs Sohn und Nachfolger Otto I. (936-973) und von
dessen gleichnamigem Sohn Otto II (973-983) und Enkel Otto III
(983-1002) abgeleitet. Bei Ottos III. Kinderlosem Tode folgte mit
Heinrich II. sein nächster männlicher Verwandter als König.
Mit ihm erlosch das sächsische Königsgeschlecht der Ottonen
im Jahre 1024.
Der bedeutendste Ottonennherrscher
war Otto I. Der Grosse. Er begründete die Tradition der
Verbindung von ostfränkisch-deutscher Königswürde und
Kaisertum. Als Krönungsort wählte er Aachen und am Ende der
Krönungszeremonie nahm er Platz auf dem steinernen Thron Karls
des Grossen, so dass er sich unmittelbar in der Nachfolge Karls des
Grossen sah. Dazu gehörte auch die Eroberung des
langobardisch-italischen Reiches, die Otto im Jahre 951 mit der
Königskrönung in Pavia abschloss. Sein grosser Ungarnsieg
in der Schlacht auf dem Lechfeld erwies Otto I. als fähiger
Verteidiger der lateinischen Christenheit. So war die Kaiserkrönung,
die Papst Johannes XII. Am 2. Februar 962 in Rom vollzog, in Ottos
herrscherlichem Selbstverständnis und in seiner Politik lange
vorbereitet. Wie Karl der Grosse sah auch Otto der Grosse die
Heidenmission als Aufgabe des christlichen Kaisers an. Nach vielen
Mühen und Rückschlagen erreichte er 968 die Gründung
eines Erzbistums in Magdeburg, das als Missionserzbistum in die
slavischen Gebiete hineinwirken sollte. Otto des Grossen Sohn Otto II. führte
im wesentlichen die von seinem Vater vorgezeichnete Linie der Politik
weiter. Otto III. aber wollte anderes und
mehr: Erfühlt von einer schwärmerischen (ìå÷òàòåëüíûé)
Begeisterung für die römische Antike, wollte er die Stadt
Rom wieder zum Zentrum der Welt machen, Rom als Sitz von Papst und
Kaiser, als Mittelpunkt von Christentum und Weltherrschaft, zu
unvergleichlicher Grösse führen. Damit ist Otto III.
gescheitert. Sein Nachfolger Heinrich II. verlegte den Schwerpunkt
seiner Herrschaft wieder in den ostfränkisch-deutschen Bereich
nördlich der Alpen, kehrte in die Bahnen Ottos I. zurück. Wikinger
bedeutet ”Männer auf grosser Fahrt”; Normannen
bezeichnet die gleichen Leute als sie, die aus Norden kommen.
Beidesmal sind Norweger, Dänen und Schweden gemeint, und zwar
dann, wenn sie ausserhalb ihrer Heimat Skandinavien in Erscheinung
treten. Das wikingische Zeitalter der Beute-, Handels-, und
Eroberungsfahrten reicht vom Ende 8. bis zur Mitte des 11.
Jahrhunderts. Die Wikinger waren Seekrieger. Die Seetüchtigkeit
ihrer Schiffe machte für sie alle Küsten und Binnengewässer
Europas und der den Nordatlantik begrenzenden Länder erreichbar.
Die ersten Nachrichten von wikingischen Überfällen stammen
aus England: im Jahre 793 wurde Kloster Lindisfarne an der nördlichen
Ostküste Englands überfallen und ausgeplündert. In
etwa der gleichen Zeit werden die ersten Wikingerüberfälle
im Südwesten Englands gemeldet und wenig später in Irland
und an der Atlantikküste des Frankreiches. Die Beute an Schätzen
aus Edelmetall, an Sklaven und Lösegeld für Gefangene
spornte (<ïîîùðÿòü)
die Wikinger an, die anfänglich vereinzelten Raubüberfälle
zu intensivieren: im 9. Jahrhundert schlugen Wikingerheere feste
Standlager auf , um zu überwintern und die Länder
systematisch nach Beute zu durchkämmen. Dann wurden die Lager zu
Siedlungen ausgebaut; die Wikinger kamen als Einwanderer
(ïåðåñåëåíåö),
errichteten eigene Herrschaften im Osten und Norden Englands, in
Irland, im Nordwesten des Frankreiches und erzwangen (>âûíóæäàòü)
deren Anerkennung durch die einheimische Könige. Im Osten
Europas, an den grossen Wasserwegen von Dnepr, Düna und Wolga
gründeten schwedische Wikinger (Waräger) im 9. Jahrhundert
in den slawischen Gebieten Herrschaftssitze. Aber es waren nicht nur
die besiedelten Länder Europas, die wikingische Einwandern
anlockten. Um 860 entstanden die ersten Wikingersiedlungen in Island,
von dort aus gründeten sie um das Jahr 980 zwei Niederlassungen
(ïîñåëåíèå)
in Grönland, die bis etwa 1500 bestanden, und von Grönland
aus erreichten sie um das Jahr 1000 die Küsten Nordamerikas. Am 10. August 955 kämpfte ein
deutsches Heer unter König Otto I. gegen ein zahlenmässig
Reiterheer der Ungarn auf dem Lechfeld südlich von Augsburg.
König Otto hatte dem Tagesheiligen des 10. August, dem heiligen
Laurentius, die Gründung eines Bistums in Merseburg gelobt, wenn
Christus durch seine Fürbitte (ïðîñüáà)
den Sieg gewähren würde. Unter der Fahne des Erzengels
Michael zog das nach Stämmen gegliederte deutsche Heer in die
Schlacht. Der Sieg galt denn auch als ein Geschenk Gottes, zugleich
aber als besondere Ruhmestat Ottos. Für das frühmittelalterliche
Europa bedeutete der Sieg eine Wende: Das nomadische Reitervolk der
Ungarn hatte seit der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts vom Balkan
aus die Länder Europas in regelmässigen Beutezügen
heimgesucht, die bis nach Frankreich, Norditalien und Byzanz führten.
Besonders war das den Ungarn nächstgelegene
ostfränkisch-deutsche reich den Überfällen ausgesetzt
gewesen, bayerische und sächsische Heere waren vernichtet
worden. Nach der Schlacht auf dem Lechfeld wurden die Ungarn an
Theiss und mittlerer Donau sesshaft (>îñåäëûé),
öffneten ihr Land bald der römisch-christlichen Mission und
gehörten seither zur Völkerfamilie der lateinischen
Christenheit. Unter der “Reichskirche“
versteht man die Gesamtheit der Kirchen, die im früh- und
hochmittelalterlichen deutschen Reich auf dem Grundbesitz des Königs
als des Herrn des Reiches errichtet waren und seiner unmittelbaren
Herrschaft unterstanden. Die Grundherrschaft stellt sich als ein
Wechselverhältnis von Gabe und Gegengabe dar, in das auch die
Kirchen eingebunden waren. Kirchen und Klöster dienten ihren
Herren durch ihre wichtigste Gabe, durch ihre Gebete und Fürbitten,
und wurden dafür mit Landbesitz ausgestattet, die im
Obereigentum des Herrn blieben. Ein geistlicher und weltlicher
Grosser, der auf seinem Grund und Boden eine Kirche errichtete, war
der Herr dieser Kirche, sie war sein Eigen, über das er verfügen
konnte. Entsprechend war auch der König Herr von Kirchen,
nämlich von denjenigen Kirchen und Kloster, die auf Königs-
bzw. Reichsgut errichtet waren.
Die zum Reich gehörenden Kirchen
und Klöster schuldeten dem König ausser Gebeten und
Fürbitten auch Panzerriter für das königliche Heer.
Als “Gesalbter des Herrn“ galt er als Beauftragter
(Stellvertreter) Gottes im christlichen Volk. Dadurch war er aus der
Menge der Laien herausgehoben, galt den Kirchen als der ihnen
bestellte Verteidiger von der Gefahren der Welt.
Die
Italienpolitik der ostfränkisch-deutschen Herrscher traf in
Italien auf die konkurrierenden Rechtsansprüche und Interessen
anderer Mächte. Diese Politik knüpfte bewusst an das
Vorbild der karolingischen Frankenkönigen an und hat von daher
zwei Grundkomponenten: Zur Italienpolitik gehörte einmal die
Beziehung zum Papstum. Otto I liess sich in Anknüpfung an das
Vorbild Karls des Grossen im Jahre 962 zum Kaiser krönen.
Seither galten die ostfränkisch-deutschen Könige als
“Verteidiger der römischen Kirche“ und ihrer
Weltlichen Besitzungen; ein Italienzug zur Kaiserkrönung nach
Rom gehörte von da an zum festen Bestandteil deutscher
Königspolitik. Die zweite Komponente deutscher Italienpolitik
war die Eroberung des ehemaligen Langobardenreiches durch Otto I.,
auch dies in Nachahmung (ïîäðàæåíèå)
Karls des Grossen. Seither war der deutscher König zugleich
“König der Langobarden“, waren also “Reichsitalien“
und Deutsches Reich in Personalunion miteinander verbunden. Zu
Reichsitalien gehörten vor allem die Gebiete nördlich des
“Petrimonium Petri“ (=Kirchenstaat). Da aber der deutsche
König als König der Langobarden beanspruchen konnte, König
der südlich von Rom gelegenen langobardischen Fürstentümer
zu sein, ergaben sich die Konflikte mit den Byzantinern, die
Süditalien als ihren Einflussbereich betrachteten, und seit dem
11. Jahrhundert eroberten sie mit den Normannen die langobardischen
Fürstertümer und Süditalien mit Sizilien
zusammenschlossen. Im Jahre 1186 heiratete der deutsche König
HeinrichVI.
die Erbin des Königsreiches Sizilien. Mit Ausnahme des
Kirchenstaates unterstand damit ganz Italien dem deutschen König.
Die Vereinigung des grössten Teils von Italien in der Hand des
deutschen Königs wurde 1254 durch den Tod des letzten Königs
aus dem Geschlecht der Staufer beendet.
Als
Heinrich II. im Jahre 1024 starb, erlosch (<ïîãàñíóòü)
das Königsgeschlecht der sächsischen Ottonen im
Mannesstamm. Bei der Wahl des neuen Königs hielten sich die
geistlichen und weltlichen Grossen des Reiches so nahe wie möglich
an das altangestammte Königshaus: Sie wählten Konrad, den
ältesten männlichen Verwandten des Ottonengeschlechts in
weiblicher Abstammung. Konrad war Graf in der Gegend um Speyer und
besass dort Familiengut.
Als König folgte
Konrad II. den traditionellen Linien frühmittelalterlicher
Königsherrschaft: Er suchte die königlichen Rechte und
Besitzungen zu wahren, wurde 1027 in Rom gekrönt und zeigte sich
als mildtätiger frommer König durch die Gründung des
Speyerer Domes als Familiengrablege. Von den neuen Zeitströmungen
einer ernsthafteren Frömmigkeit wurde erst sein Sohn Heinrich
III. Erfasst, der ihm 1039 im Königtum folgte und zusammen mit
seiner frommen Gemahlen Agnes die mächtig einsetzendes
Bestrebungen der Kirchenreform förderte. Heinrich III. Starb im
Alter von 39 Jahren im Jahre 1056; sein damals sechsjähriger
Sohn Heinrich IV. Folgte ihm nach. Im
Verlaufe des Investiturstreits kam es zu einer Verbindung von
Heinrichs kirchlichen Gegnern mit einer grossen innerdeutschen
Adelopposition, die in Sachsen ihr Zentrum hatte. Heinrich IV. musste
im Jahre 1077 den Bussgang nach Canossa antreten, um sein Königtum
zu retten. Trotzdem wählten die deutschen Fürsten den
Schwabenherzog Rudolf zum Gegenkönig, dem gegenüber
allerdings Heinrich auf die Dauer die Oberhand (ïðåèìóùåñòâî)
gewinnen konnte. Es war dann nicht der Kampf mit der Kirche, sondern
vielmehr ein Aufstand seines Sohnes Heinrich V., der ihn 1105 sein
Königtum kostete. Heinrich V., der als verschlagener (õèòðûé)
Taktiker geschildert wird, gelang es, den Investiturstreit durch das
Wormser Konkordat von 1122 zu beenden. Mit seinem kinderlosen Tod im
Jahre 1125 fand die Königsherrschaft der Salier ihr Ende. Zunehmende Kritik an Misständen
in der Kirche führte in der Mitte des 11. Jahrhundert zu einer
Reformbewegung, die alle Länder Europas erfässte. Die
Kritik richtete sich vor allem gegen die Verweltlichen des Klerus,
der sich die Güter der Kirche aneinigte, ohne seinen geistlichen
Pflichten nachzukommen.
Die Verbreitung der
Reformvorstellungen in der römischen Kirche schlug sich in den
Vorschriften der Synoden Leos IX. Und seiner Nachfolger nieder
(<ïðîÿâëÿòüñÿ).
Der
Investiturstreit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Papsttum und
den Königen Europas um das Recht der Investitur (Einsetzung) der
Bischöfe, in die die deutschen Könige besonders stark
verwickelt waren. Nach altüberliefertem Brauch setzte der
deutsche König die Bischöfe seines Herrschaftsbereichs
durch die Übergabe von Rings und Stab (æåçë)
in ihr Amt ein. Da man den Kandidaten durch den Willen Gottes vorher
bestimmt sah, bestand kein Bedürfnis nach einer klaren Regelung
des Wahlverfahrens. Das bedeutete, dass dem König als dem
“Gesalbten des Herrn“ auch eine ausschlaggebende Rolle
bei der Feststellung des Willens Gottes und damit bei der Auswahl des
neuen Bischofs zukam. Diese Praxis erregte lange keine Anstoss, zumal
(òåì áîëåå)
die Reichskirche nicht nur geistliche, sondern auch
weltlich-herrschaftliche Funktionen im Reich wahrzunehmen hatte und
beide Bereiche nicht klar getrennt wurden.
Als
in der Mitte des 11. Jahrhunderts die Anhänger der Kirchenreform
die Vergabe von Kirchenämtern durch Laien als Missbrauch
anzuprangern (<êëåéìèòü)
begannen, bezogen die wenigsten auch die königliche
Investiturpraxis in diese Kritik mit ein.
Papst
Gregor VII. Sprach ein allgemeines
Investiturverbot aus, ohne auf die Tatsache Rücksicht zu nehmen,
dass die Reichsbischöfe als Reichsfürsten ja auch weltliche
Funktionen wahrnahmen. Eine Lösung des Problems wurde dadurch
möglich, dass man begrifflich klar zwischen geistlichem und
weltlichem Bereich zu unterscheiden lernte und auf dieser Grundlage
im Wormser Konkordat von 1122 einen doppelten Einsetzungsakt für
die Reichsbischöfe als gültige Rechtsform anerkannte.
Canossa,
eine Burg im Apennin, war im Januar 1077 Schauplatz der Kirchenbusse
(ïîêîÿíèå)
König Heinrichs IV. vor Papst Gregor
VII. König Heinrich erreichte
dadurch die Lösung vom Kirchenbahn (=Anathema), den der Papst
zuvor über ihn verhängt hatte. Papsttum und Königtum
hatten in Mailand verschiedene Kandidaten für das Amt des
Erzbischofs unterstützt. Um seiner Auffassung (ìíåíèå)
Nachdruck zu verleihen, dass sich die königliche Partei mit dem
Widerstand gegen den päpstlichen Kandidaten ins Unrecht setze,
hatte der Papst die verantwortlichen königlichen Räte 1073
exkommuniziert (=Anathema). Obwohl jedem Christen der Umgang mit
Exkommunizierten bei Strafe der eigenen Exkommunikation verboten war,
trennte sich König Heinrich nicht von seinen Räten. Im
Dezember 1075 nun forderte der Papst eine klare Entscheidung: In
ultimativer Form verlangte er von Heinrich Trennung von den Räten
und Unterwerfung unter das päpstliche Urteil. Das Brief
erreichte Heinrich, als er gerade einen Sieg über die
aufständischen Sachsen glanzvoll feierte. Zusammen mit seinen
Bischöfen sagte er Pappst Gregor von Worms aus den Gehorsam auf
und forderte ihn auf, vom päpstlichem Stuhl herabzusteigen.
Gregor VII., der sich als Stellvertreter des Apostelfürsten
erklärt hatte, wertete das als gotteslästerliche (<êëåâåòà)
Anmassung (äåðçîñòü)
und reagierte entsprechend: In einem Gebet an den Apostel Petrus
setzte er seinerseits König Heinrich ab und exkommunizierte ihn.
Als dieses Urteil bekannt wurde, erzitterte die Erde, denn dass ein
“von Gottes Gnaden“ regierender König aus der
Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und abgesetzt wurde, das hatte es
doch nicht gegeben. König und Papst hatten damit gegenseitig die
Legitimität abgesprochen. Es zeigte sich bald, dass das Wort des
Papstes mehr bewirkte als das des Königs: die Anhängerschaft
Heinrichs in Deutschland schmolz (>ðàñïëàâèòüñÿ)
dahin. Heinrichs alte Gegner aus dem sächsischen Aufstand
drohten mit der Wahl eines Gegenkönigs für den Fall, dass
er Heinrich nicht gelangen, sich binnen Jahresfrist vom Bann zu
lösen. Statt aber die Lösung vom Bann durch Verhandlungen
zu erreichen, wählte Heinrich einen Weg, den wohl niemand
erwartet hatte: Mitten im Winter überquerte er die Alpen und
erflehte (<âûìàëèâàòü)
im Büssergewand die Vergebung des Papstes in Canossa. Dem
reuigen (<ïîêàÿíèå)
Büsser durfte Gregor als Seelenhirte die Absolution nicht
verweigern (îòêàçûâàòü).
Am
23. September 1122 schlossen Legaten
(íàçíà÷àâøèéñÿ
ñåíàòîì
ïîñîë èëè
óïîëíîìî÷åííûé)
im Auftrag Papst Calix’s II. mit König Heinrich V. in
Worms einen Vertrag, durch den der Investiturstreit im Reich beendet
wurde. Die königliche und päpstliche Seite erklärten,
auf was sie in Zukunft verzichten wollten. Heinrich V. verzichtete
auf die “Investitur mit Ring und Stab“ und gestand
kanonische Wahlen und freie kirchliche Weihen (ïîñâÿùåíèå
)zu. Der Papst wiederum erkannte an, dass in Deutschland die Wahl der
Reichsbischöfe in Gegenwart des Königs stattfinden sollte.
Beide Schriftstücke zusammen enthalten die Annerkennung beider
Parteien, dass ein Reichsbischof Verpflichtungen sowohl gegenüber
der Kirche als auch gegenüber dem Reich hatte.
Gemeinde
kommt von gemein, gemeinsam und entspricht dem Wort “Kommune“.
Seit dem späten 11. Jahrhundert begannen die Bürger
städtlicher Siedlungen, im Innern ihre gemeinsamen
Angelegenheiten wie Marktaufsicht, Zölle, Steuern, Mauerbau,
Stadtverteidigung und Rechtssprechung durch eigene Beauftragte zu
regeln. Alles dies war vorher Sache des Stadtherrn gewesen. Nicht
alle Stadtbewohner, sondern nur die, die Bürgerrecht besassen,
gehörten zu Gemeinde. Oft war die Voraussetzung für den
Bürgerstatus der Besitz von Grund und Boden in der Stadt. Die
Juden als Nichtkristen standen genauso ausserhalb der Bürgerschaft
wie der Klerus und die Insassen der Klöster. Der Zugang zum rat
der Stadt und zu den Magistraten war lange den ratsfähigen
Familien vorbehalten, dem Patriziat der Städte, das sich aus
reichen Kaufleuten zusammensetzte. Erst in den Zunftkämpfen
(öåõ) des 14.
Jahrhunderts erlangten die Handwerker den Zugang zu Rat und
städtischen Regierungsämtern. Die
Kreuzzüge waren bewaffnete Pilgerfahrten (<ïàëîìíèê),
vor allem zur Befreiung und Sicherung Heiligen Stätten der
Christenheit in Palästina. Die Kirche gewährte dafür
den Ablass. Der erste Kreuzzug nach Palästina wurde durch Papst
Urban II. ausgelöst, der 1095 in
einer flammenden rede auf dem Konzil von Clermont die Bedrückung
der christlichen Brüder im Osten durch die “Ungläubigen“
beklagte und Arme wie Reiche zur bewaffneten Hilfe aufrief. Papst
Urban hatte vor allem die christliche Ritterschaft Süd- und
Mittelfrankreichs, Flanders, der Normandie und Lothringens zum
Kreuzzug aufgerufen. Aber auch zusammengelaufenes Volk nahm das Kreuz
und wälzte sich als undisziplinierter Haufe durch das Land, der
zunächst einmal die Aggressionen bei heimischen Nichtchristen,
den jüdischen Gemeinden austobte. Der erste Kreuzzug wurde von
den ersten Judenpogromen des Mittelalters begleitet. Die Ritterheere, die
1096 aufgebrochen waren, eroberten 1099 Jerusalem und errichteten
dort das “lateinische Königreich Jerusalem“, nicht
ohne vorher ein furchtbares Blutbad in der Stadt angerichtet zu
haben. Bedrängnisse
und Gefährdehrung des Königreiches Jerusalem und der
anderen Kreuzfahrerstaaten durch die islamischen Nachbarn führten
später zu weiteren Kreuzzügen: Der Fall Edessas 1144 löste
durch die mitreissende Predigten (óâëåêàþùèå
ïðîïîâåäè)
des grossen Zisterzienserabtes (îðäåí)
Bernhard von Clairvaux
den zweiten Kreuzzug aus, mit dem auch der deutsche König Konrad
III. Ins Heilige Land zog. Als
Jerusalem 1187 durch Sultan Saladin eingenommen wurde, leitete
Friedrich Barbarossa aus seiner Vorstellung einer universalen
Verantwortung des Kaisers als Schutzherr der westlichen Christenheit
die Verpflichtung ab, den 3. Kreuzzug (1189-1192) anzuführen. Es
war das grösste Kreuzzug Unternehmen des Mittelalters. Nach dem
Tod Friedrichs 1190 in der Osttürkei erreichte der englische
König Richard Löwenherz durch Verhandlungen mit Saladin
Zugeständnisse für christliche Pilger, freilich ohne
Jerusalem zurückerobert zu haben. Die
Kreuzzüge des 13. Jahrhunderts, wie der 4. Kreuzzug 1202-1204,
bei dem das doch ebenfalls christliche Konstantinopel erobert wurde,
und der Kinderkreuzzug von 1212, bei dem Tausende von Kindern durch
betrügerische Machenschaften in die Sklaverei verkauft wurden,
dienten immer offensichtlicher politischen Sonderinteressen. Als 1291
Akko, die letzte christliche Festung in Palästina, fiel, war das
Zeitalter der Kreuzzüge endgültig vorbei.
Seit
dem 12. Jahrhundert bezeugten (>óäîñòîâåðÿòü)
die Angehörigen eines Adelsgeschlechts ihre Zusammengehörigkeit
dadurch, dass sie ihrem Taufnamen den Namen ihrer Stammburg
hinzufügten. Stammburg derer “von Staufen“ war die
Burg Stauf auf dem Berg Hohenstaufen bei Göppingen.
Heinrich
IV. hatte in den Bedrängnissen des Investiturstreit den
schwäbischen Grafen Friedrich
1079 zum Herzog von Schwaben ernannt und ihm seine Tochter zur Frau
gegeben. Mit ihm beginnt die Bedeutung der Staufer in der
Reichspolitik. Aus dem Streit um die Thronfolge nach dem kinderlosen
Tod des letzten Salierkönigs Heinrich V. (1125), entstand die
Feindschaft zwischen den Staufern und dem swäbischen
Adelgeschlecht der Welfen, weil die Staufer als nächste
Verwandte der Sailer die Königsnachfolge beanspruchten, die
Fürsten aber den mit den Welfen verbündeten sächsischen
Herzog Lothar von Supplinburg
zum König wählten (1125-1137). Bürgerkrieg war die
Folge, der in verschärfter Form weiterging, als statt Lothars
welfischem Schwiegersohn 1138 der Staufer Konrad zum König
gewählt wurde. Die fortgesetzte Kampf gegen die Welfen und die
Erfolglosigkeit des 2. Kreuzzuges, an dem er teilnahm, liess den
Zeitgenossen die Regierungszeit Konrads III. (1138-1152) als
besonders glücklos erscheinen, so dass sich die Regierung seines
Neffen Friedrich so glanzvoll dagegen abhob. Friedrich
Barbarossa (1152-1190) ist wohl
bekannteste mittelalterliche deutsche König. Als er auf dem
Kreuzzug im Fluss Saleph in Kleinasien ertrank, ging das Königtum
problemlos auf seinen bereits gekrönten Sohn Heinrich
VI. (1190-1197) über, der zuvor
seinen Herrschaftsbereich durch Heirat um das normannische
Königsreich Sizilien vergrössert hatte. Bei seinem Tod
brach der stauflisch-welfische Gegensatz erneut auf: Mit der
Doppelwahl von 1198 kam es zum Thronstreit, der schliesslich durch
die Königswahl Friedrichs, des Sohnes Heinrichs VI., beendet
wurde. Er war in Sizilien aufgewachsen und kam 1212 über die
Alpen, um als Erbe seines Vaters die deutsche Königskrone zu
erringen (äîáèâàòüñÿ).
Die
Staufer gelten als das begabteste deutsche Herrschergeschlecht. Mit
dem Namen staufischer Herrscher verband sich in Notzeiten die
Hoffnung des Volkes auf Besserung. Als Konrad III., der erste Staufer
auf dem Königsthron, starb, wurde entgegen geltendem Brauch
nicht sein unmündiger Sohn, sondern sein Neffe Friedrich zum
König gewählt, den man wegen seines rötlich-blonden
Bartes schon zu Lebzeiten in Italien “Barba-rossa“
nannte. Als Sohn einer welfischen Mutter und eines staufischen Vaters
brachte er die Jahrzehntentlangen die Auseinandersetzungen zwischen
Staufern und Welfen zu einem friedlichen Ausgleich, so dass dem
Geschichtsschreiber Otto von Freising Friedrichs Königtum als
der Beginn einer neuen Epoche des Friedens und der Grösse des
Reiches erschien. Friedrich I. (1152-1190), der 1155 in Rom zum
Kaiser gekrönt wurde , war ein glanzvoller, tatkräftiger
Herrscher. Sein Leben lang hat er für die “Ehre des
Reiches“ gekämpft. Da es kein Verzeichnis der Reichsrechte
gab und auch keine Könige Verwaltung, war manches ausser Brauch
geraten. Da traf besonders auf Italien zu , das die direkten
Vorgänger Friedrichs nur selten betreten hatten. Dort setzten
sich die durch Handel und Gewerbe reich und selbstbewusst gewordenen
Städte gegen Friedrichs Ansprüche zur Wehr. Unter Führung
des mächtigen Mailand schlossen sie sich 1167 zum Lombardenbund
zusammen, gegen den Friedrich jahrzehntenlang Krieg führte. Als
Kaiser sah Friedrich sich als den besonderen Schutzherrn der
Römischen Kirche und des Papsttums. Im
Jahre 1187 fiel Jerusalem in die Hände der Muselmanen. Der
Kaiser nahm mit vielen anderen Rittern das Kreuzzug. Der Heidenkampf
sollte die Krönung seines kristlichen Kaisertums sein. Friedrich
Barbarossa ertrank aber im Fluss Saleph, bevor er das Heilige Land
erreichte. Im
modernen Staat ist den Bürgern eigenmächtige
Gewaltanwendung bei Strafe untersagt. Niemand darf sich sein Recht
auf eigene Faust nehmen. In einem Rechtsstreit entscheiden die
staatliche Behörden das Urteil durch. Sie allein dürfen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewalt anwenden. Dieses Monopol
auf legitime Gewaltanwendung unterscheidet den modernen Staat von den
politischen Ordnungen des Mittelalters. Im Frühmittelalter war
ein Rechtsstreit allein die Sache der streitenden Parteien. Wer sich
in seinen Rechten gekränkt sah, führte eine Fehde (âðàæäà,
òÿæáà) und
mit ihm seine Verwandten und Freunde als Fehdehelfer. Die Fehde wurde
nach dem Prinzip des Schadentrachtens geführt: Alles, was der
Gegner hatte, konnte zerstört werden. Zwar gab es daneben die
Möglichkeit der Friedlichen Einigung vor Gericht, bei der der
geschädigten Partei die Rache (ìåñòü)
durch die Busszahlung abgekauft wurde. Das
Wort “Ministeriale“ ist abgeleitet von “ministerium“
= Dienst und bezeichnet Menschen, die durch Besondere Dienste ihre
Rechtstellung (ïðàâîâîé
ñòàòóñ)
verbessert haben. Im Mittelalter hatte jeder seinen eigenen
rechtsstand, der im frühen Mittelalter vor allem durch die
Geburt (ïðîèñõîæäåíèå)
bestimmt war. In den Grundherrschaften (ïîìåñòüå)
von König, Adel und Kirche lebten Menschen, die von Geburt
“frei“ waren, neben solchen, die von “unfreien“
Eltern abstammen und deshalb selbst unfrei waren. Die
Lebensbedingungen der Freien waren in der Regel besser als die der
Unfreien. Es ist schwer zu sagen, wenn einige der Unfreien durch
besondere Fähigkeiten und Dienste aus der Masse der übrigen
deutlich hervorzutreten begannen. Seit dem frühen 11.
Jahrhundert jedenfalls gab es eine Gruppe, die sich nicht nur durch
eine eigene Bezeichnung – Ministeriales- abhob, sondern auch
durch ein eigenes Recht, das ihnen gegenüber anderen Angehörigen
der Grundherrschaft besondere Vorrechte sicherte. Die Ministerialen
dienten ihren Herren auf vielfältige Weise: in der Verwaltung,
als Kaufleute, als Gesandte mit besonderen Aufträgen und auch
als Ritter. Die Könige haben versucht, aus den Ministerialen
eine Art Reichbeamtenschaft aufzubauen. Die Schwäñhe
des Königstums im Thronstreit hat dazu beigetragen, dass dieser
Versuch scheiterte. Die Ministerialen gehörten im
Gesellschaftsaufbau des Spätmittelalters zum niederen Adel. Aus
drei Ständen, nämlich aus Betern (oratores), Kriegern
(bellatores) und körperlich Arbeitenden (laboratores) setzte
sich die Gesellschaft zusammen. Abbild der gesellschaftlichen
Wirklichkeit; sie zeigt aber, dass man den Ort der Menschen in der
Gesellschaftsordnung durch eine Art berufsmässiger Tätigkeit
bestimmt sah. Einer der Gründe für die Ausbildung eines
Berufskriegerstandes lag in der Militärtechnik: Die Krieger
(milites) kämpften zu Pferde; sie waren berittene Krieger,
ausgerüstet mit Schild und Lanze (êîïüå),
eisernem Kettenhemd oder gepanzerter Rüstung. Diese Art des
Kampfes erforderte regelmässiges Training und Geld für die
teuere Ausrüstung. Die Ritter mussten von der
landwirtschaftlichen Tätigkeit freigestellt sein, um dem
Kriegerberuf nachgehen zu können. Das war zunächst den
adeligen Grundherren möglich. Aber schon die Karolinger hatten
arme Freie und auch Unfreie als Berufskrieger verpflichtet und sie
für ihre militärischen Dienste mit einem Dienstgut
ausgestattet, und seit dem 11. Jahrhundert kamen vor allem Krieger
aus dem Ministerialenstand dazu. Die Kirche des Frühmittelalters
hatte jede Form von Kampf und Kriegführen als mit der
christlichen Moral unvereinbar abgelehnt. Erst als sich mit der
Bekämpfung des islamischen Araber in Spanien seit dem 11.
Jahrhundert die Vorstellung herauszubilden begann, dass der Kampf für
Christentum und Kirche ein gottgefälliges Werk sei, war die
Grundlage für eine christliche Kriegerethik gelegt. Ein Ritter
sollte das Streben nach Ruhm und weltlicher Ehre in der Dienst
höherer Ziele stellen, des Heidekrieges vor allem.
Friedrich, der Sohn des
Staufenkaisers Heinrich VI. und Konstanzes, der Erbin des
normannischen Königsreiches Sizilien, war noch drei Jahre alt,
als sein Vater völlig überraschend im September 1197 starb.
Obwohl das Kind bereits zum deutschen König gewählt und
damit die Nachfolge eigentlich entschieden war, brachte der frühe
Tod des Kaisers diejenigen politischen Kräfte auf den Plan, die
eine Vereinigung Süditaliens mit dem Reich und eine darauf
begründete staufische Vorherrschaft ablehnten: Das waren die
Kaiserwitwe Konstanze, die, wie man wusste, die Deutschen nie geliebt
hatte; dann der Papst, der eine Umklammerung (ïðèòåñíåíèå)
des Kirchenstaates fürchtete und deshalb zu verhindern suchte,
dass der Erbe Siziliens zugleich deutscher König war; und
schliesslich eine Gruppe stauferfeindlicher Fürsten in
Deutschland. Als sie hörten, dass Konstanze für ihren Sohn
auf die deutsche Königswürde verzichtet hatte, bereiteten
sie die Königswahl Ottos, eines Sohnes Heinrichs des Löwen,
vor. Aber die Stauerpartei kam ihnen zuvor: Sie wählten den
Bruder des verstorbenen Kaisers, Herzog Philipp von Schwaben, ohne
allerdings die Königswahl Ottos dadurch verhindern zu können.
Seit dem Jahre 1198 hatte das deutsche Reich mit dem Welfen Otto
IV. und dem Staufer Philipp von Schwaben zwei Könige,
die sich gegenseitig bekämpften. Zehn Jahre dauerten die
Auseinandersetzungen, in denen Philipp von Schwaben zunehmend an
Unterstützung gewann. Da wurde Philipp am 21. Juni 1208
ermordet. Otto IV. erreichte Anerkennung als König, bis er
Friedrich II. weichen musste, der 1212 nach Deutschland kam, um sein
väterliches staufiches Erbe einzufordern, und bald allgemeine
Anerkennung als König fand. Der Thronstreit von 1198 gilt als
einer der Wendepunkte deutschen Geschichte. Der Thronstreit hinderte,
dass die von Friedrich Barbarossa geschaffenen Ansätze
weiterfolgt werden konnten. Der Thronstreit gilt als ein wichtiger
Grund dafür, dass die deutschen Könige der Folgezeit nicht
wie die Könige von Frankreich und England einen Einheitsstaat
aufbauen konnten. Das
frühmittelalterliche Westeuropa war
dünn besiedelt. Nur ein geringer Teil der Gesamtfläche
wurde landwirtschaftlich genutzt, und auch dort fehlten oft die
Menschen, um bereits kultiviertes Land weiter zu bewirtschaftlichen.
Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts aber setzte bemerkenswertes
Bevölkerungswachstum ein, das bis in das 14. Jahrhundert hinein
anhielt. In den bereits dichter besiedelten Gegenden Frankreichs und
Englands stieg die Bevölkerung, so schätzt man, vom Ende
des 11. Jahrhunderts auf Dreifache. Die intensivere Bodenutzung und
damit die Steigerung der Erntenträge im Altsiedelland reichte
nicht aus, um die stets wachsende Zahl von Menschen zu ernähren.
Es musste bislang unbewirtschaftliches Land durch Rodung
(>ðàñïàõèâàòü
ïîä ïàøíþ)
dazugewonnen werden. Rodungsland waren zunächst die Waldgebiete
und Gebirge in Westeuropa selbst. Erst allmählich zogen Bauern
als Siedler weiter nach Osten. Heinrich der Löwe warb für
die Erschliessung Holsteins und Mecklenburg flämische,
holländische und niederdeutsche Bauern als Siedler an. Ein
knappes Jahrhundert später bemühte sich der Deutsche Orden
um deutsche Siedler für das Prussenland und Litauen, weil die
einheimische Bevölkerung nicht ausreichte, um das Land weiter zu
Erschliessen. Aber auch polnische Fürsten suchten Bauern aus dem
volkreicheren Westen in ihr land zu ziehen.
1199
beauftragte Pappst Innozenz III. die “Brüder des Hospitals
der Deutschen in Jerusalem“, die bislang im Heiligen Land
kranke Pilger gepflegt hatten, zusätzlich mit dem Heidenkampf.
Damit war der Deutsche Orden als Ritterorden entstanden. Die
Deutschordnenritter trugen als Zeichen ihrer Ordenzugehörigkeit
einen weissen Mantel mit schwarzem Kreuz, Ihr Aktionsfeld war
zunächst das Heilige Land. Der Heidenkrieg, zu dem die
Ordenritter verpflichtet waren, verlagerte sich bald vom Heiligen
Land nach Osteuropa. Vom östlich der Weichsel gelegenen
Prussenland, das ihm ursprünglich übertragen worden war,
griff der Orden nach Westen und Nordosten aus. Durch die Expansion
entstanden Konflikte mit Polen, die allerdings keine nationalen
Gegensätze waren. Daten Ereignisse Die Bezeichnung Germanen wird
auf eine Vielzahl von Völkern und Stämmen in Nord- und
Mitteleuropa, die der sogenannten indo-germanischen Sprachfamilie
angehören, anwendet. Der Name, dessen Bedeutung unklar ist,
wurde ursprünglich von den Kelten für benachbarte
nichtkeltische Stämme gebraucht.
Im südlichen Teil Skandinaviens
bildete sich seit Beginn der Bronzezeit (2 Jahrtausend v.Chr) ein
zusammenhängender Kulturkreis, der sich (wegen der
Klimaverschlechterung) nach Westen bis in die Niederlande und nach
Osten ausbreitete.
Schon früh (etwa 2 Jahrtausend
v.Chr) gab es Siedlungsverbände, die sich durch gemeinsame
Sprache, Abstammung (= ïðîèñõîæäåíèå),
Königssippe (ðîä),
Götterverehrung (ïîêëîíÿòüñÿ),
Sitten (îáû÷àé),
und Traditionen einander zugehörig und von ihren Nachbarn
unterschieden fühlen. Die Geschichtswissenschaft hat die
Germanen in die Grossgruppen der West-, Ost- und
Nordgermanen eingeteilt. Westgermanen nennt man alle jene
Völkerschaften, die in den ersten Jahrhunderten unserer
Zeitrechnung zwischen Rhein und Elbe, zwischen Nordseeküste und
Donau wohnten. Sie sind wieder nach ihren Siedlungsgebieten
eingeteilt worden in die a) Rhein-Weser-Germanen (Bataver,
Ubier, Tenkterer, Brukterer -> 3. Jahrhundert haben die Franken
gebildet), b) die Nordsee-Germanen (Angeln, Friesen, Sachsen
-> 5. Jahrhundert haben Britannien erobert), c) die Elb-Germanen
(Cherusker->Sachsen, Chatten->Hessen, Markomannen->Thuringer,
Sweben->Alemannen, Semnonen). Zu den Ostgermanen gehörten
u.a. die Goten deren Urheimat Skandinavien war, Burgunder
und Vandalen. Nordgermanen sind im wesentlichen die in
Skandinavien und Dänemark gebliebenen Völker, von denen
einige erst Jahrhunderte später als Normannen oder
Wikinger im mitteleuropäischen Raum auftauchten. Die gesellschaftliche Gliederung der
Germanen lässt als Grundprinzip eine starke patriarchalische
Autorität erkennen. Viele Stämme hatten Könige, die
die mit dem Götterkultzusammenhängenden Aufgaben zu
erfüllen hatten.
Schon 113 v.Chr. waren aus ihrer
Heimat Jütland (ïîëóîñòðîâ
â Äàíèè è ÔÐÃ)
vertriebenen (èçãíàííûå)
Kimbern, Teutonen und andere Gruppen in das Gebiet des
Römischen Reiches eingedrungen, das damals bis in die südlichen
Alpen reichte, und hatten römische Heere besiegt. Um 71 v. Chr
überschritt der schwebische Heerkönig Ariovist mit
zahlreichen Gefolgsleuten aus verschiedenen Stämmen den
Oberrhein; sie siedelten sich westlich des Oberrheins an, bis Cäsar
sie nach seinem Sieg über Arovist wieder zurückdrängte.
Bald gab es jedoch Bündnisse zwischen Rom und Germanenfürsten.
Im römischen Germanien, das um 90 Provinzen
(Hauptstadt=Mogontiacum) geteilt wurde, entwickelte sich ein
blühendes Städtewesen; römischen Techniken wie die
Ziegel- (êèðïè÷), Keramik- und
Glasherstellung wurden übernommen, wobei die einheimischen
Baumeister und Handwerker am römischen Vorbild orientierte, aber
durchaus eigenständige Kulturformen schuffen. Auch wurde ein
weiträumiges Strassennetz ausgebaut.
Gebohren im Jahre 18 v.Chr als Sohn
des Cherusfürster Segimer, kam Arminius zusammen mit
seinem Bruder Flavus als Kind zur militärischen
Ausbildung nach Rom. In den Germanienfeldzügen (ïîõîä)
des Tiberius befehligte er 4-6 n.Chr die germanischen
Hilfsgruppen, wofür er mit dem römischen Bürgerrecht
ausgezeichnet wurde. Nach der Rückkehr zu seinem Stamm stellte
er sich jedoch an die Spitze einer Verschwörung (çàãîâîð)
gegen den römischen Statthalter Publius Quanctilius Varus,
der das römische Verwaltungs-, Steuer- und Rechtssystem im
rechtsrheinischen Germanien einzuführen versuchte. Obwohl Varus
von dem romfreundlichen Cherusker Segestes gewarnt wurde, liess er
sich im Herbst des Jahres 9 im Teutoburger Wald mit drei Legionen in
einer Hinterhalt locken (ïîïàäàòü
â çàñàäó) und verlor sein
ganzes Heer (etwa 20 000 Mann); er selbst beging ( Seit Kaiser Augustus begannen die
Römer mit dem planmässigen Ausbau einer
Verteidigungsstellung an Rhein und Donau. Im 2. Jahrhundert bestand
der römisch-germanische Limes im Gesamtverlauf auf 4
Hauptabschnitten:
1) der niedergermanische Limes , 2) der obergermanische Limes, 3) der
rätische(?) Limes 4) Donaugrenze flussabwärts bis nach
Ungarn. Der obergermanische Limes, zuerst aus Wall und Graben
bestehend, wurde nach und nach durch Palisaden verstärkt. Der
rätische Limes war zusätzlich teilweise mit einer
Steinmauer verstärkt, die aber nie vollendet worden ist. Hinter
den Befestigungen des Limes wurde ein Strassensystem angelegt. Aus
den Römerlagern an den wichtigsten Flussübergangen von
Rhein nach Donau entstanden die ersten römisch-germanischen
Städte. Xanten, Köln, Bonn, Koblenz, Passau, Worms,
Regensburg und viele andere deutsche Städte gehen so auf
römische Ursprunge zurück. Durch den Limes wurde die
Ausbreitung der Germanenstämme nach Westen und Süden
aufgehalten, gleichzeitig aber ermöglichte er ein friedliches
Nebeneinanderleben und einen lebhaften Handelsverkehr.
Der römische Schriftsteller und
Geschichtsschreiber Publius Cornelius Tacius (55-120 n.Chr)
veröffentlichte die Schrift “Über den Ursprung und
die Gebiete Germanen”. Im ersten Teil schildert er allgemein
Land und Leute, im zweiten Teil charakterisiert er eizelne Stämme
und beschreibt ihren Wohnsitz. Er rühmt an den Germanen ihre
einfache Lebensweise, ihr sittenstrengen Familienleben, ihre
kriegische Tapferkeit (ìóæåñòâî)
und ihr Freiheitsstreben. Dieses Germanenbild ist sicher idealisiert,
doch Tacius tadelt (<ïîðèöàòü)
die Schwächen der Germanen, z.B. ihre Trägheit (ëåíîñòü)
in Friedenszeiten, ihre Neigung zu unmässigem Biergenuss, ihre
Leidenschaft (ïðèñòðàñòèå)
für das Würfelspiel (èãðà â
êîñòè). Dennoch ist er davon überzeugt,
dass bei den Germanen gute Sitten mehr vermögen als anderswo
gute Gesetze.
Im römischen Germanen gab es in
der Zeit vor Konstantin dem Grossen (ðèì. Èìïåðàòîð
ñ 306, ïîääåðæèâàë
õðèñòèàíñòâî,
ñîõðàíÿÿ ïðè
ýòîì ÿçû÷åñêèå
êóëüòû; oñíîâàë
Êîíñòàíòèíîïîëü)
schon Christen.
Die Durchsetzung des Christentums als römischer Reichsreligion
gipfelte durch Theodosius I.Damit war jedoch die Ausbreitung des
christlichen Glaubens bei den feindlichen Germanen zunächst
blockiert. Bei diesen fand er schliesslich in Gestalt des sogenannten
Arianismus Eingang. Die Lehre des alexandrinischen Priesters Arius
beruhte auf der Auffassung, Christus sei das aus dem Nichts
geschaffene Geschöpf des Vaters (= îíè íå
ïðèíèìàëè îäèí
èç äîãìàòîâ
î åäèíîñóùíîñòè
áîãà-îòöà è
áîãà-ñûíà; ïî
ó÷åíèþ Àðèÿ:
Õðèñòîñ, êàê
òâîðåíèå áîãà-îòöà
– ñóùåñòâî
íèæåñòîÿùåå).
Es gelang den Arianen, ihre Lehre weithin durchzusetzen. 314 wurde
die Bibel ins Gotische übersetzen.
Als eigentliche grosse
Volkerwanderung gelten Wanderungbewegungen, die durch den Einbruch
(íàñòóïëåíèå)
der Hunnen 370 in Europa ausgelöst wurden. Während die
Hunnen 375 das Gotenreich in der heutigen Ukraine zerstörten,
wich (<îòñòóïàòü)
der grössere Teil der Goten über die Donau auf römisches
Gebiet aus und wurde 376 von Kaiser Valens in Moesien (im
heutigen Bulgarien) angesiedelt. Kaiser Theodosius der
Grosse schloss 382 mit ihnen Frieden. Unter Alarich, der
395 zum König erhoben wurde, fiel Teil der Goten (Westgoten) 401
in Italien ein und plünderte (<ðàçãðàáèòü)
410 Rom. Nach Alarichs baldigem Tod wandten sich die Westgoten
Südgallien zu und errichteten ein Reich mit der Hauptstadt
Tolosa (Toulouse), das sich allmählich (ïîñòåïåííî)
bis nach Spanien ausdehnte.
Die mit Westgoteneinfall in Italien
zusammenhängende Schwächung der Rheingrenze begünstigte
die Westwanderung der Sweben, Vandalen, Burgunder und Alanen (Stamm
iranischer Herkunft), die ab 406 Gallien überrannten und 409
grossenteils nach Spanien abwanderten. Während die Sweben, von
der Westgoten nach Nordwestspanien abgedrängt, dort um 585 ein
eigenständiges Reich behaupteten, setzen die Vandalen und Alanen
unter Geiserrich 429 nach Nordafrika über, das sie bis
439 eroberten. Der Skire Odoaker, der zum
König ausgerufen wurde, beseitigte das bereits machtlose
weströmische Keisertum, wurde selbst von dem Ostgoten Theodorich
ermordert. Die Herrschaft der Ostgoten endete 553 mit der Eroberung
Italiens durch den byzantinischen Feldherrn Narsas.
Die Hunnen waren ein Turkvolk, dessen
Angehörige als Reiternomaden lebten. Nach jahrhundertelangen
Kämpfen mit den chinesischen Nachbarn begannen Teile dieses
Volkes nach Westen zu wandern. Nach ihrem Sieg über die Ostgoten
375 beherrschten bisher unter gotischer Botmässigkeit stehenden
Stämme. Sie verlagerten den Schwerpunkt ihrer Herrschaft nach
Pannonien (heutige Ungarn), von wo sie mit ihren germanischen und
sonstigen Gefolgsleuten Beutezüge unternahmen. Voroströmischen
Kaiser erzwangen sie hohe Tributzahlungen. Der weströmische
Oberbefehlshaber Aetius, der in seiner Jugend als Geisel
(çàëîæíèê) bei den
Hunnen gelebt hatte, betrieb lange eine hunnenfreundliche Politik,
vor allem im Interesse seiner Kämpfe gegen die Germanien in
Gallie, an denen hunnische Hilfsgruppe beteiligt waren. Der
Hunnenkönig Attila, der 445 seinen Bruder ermordet hatte
und seitdem allein regierte, führte sein Reich zum Höhepunkt
seiner Geltung. 452 fiel Attila in Italien ein, doch einer
kaiserlichen Gesandtschaft (ïîñîëüñòâî)
unter Führung von Papst Leo I gelang es, ihn zu Rückzug zu
bewegen. Nach dem überraschenden Tod Attilas 453 in der
Hochzeitnacht zerfiel das Hunnenreich rasch; die seiner Herrschaft
unterworfenen Germanen lösten sich wieder aus der Abhängigkeit. Der oströmische Kaiser Zenon
sah sich 483 gezwungen, den mächtigen Ostgotenführer
Theodorich als Magister (Herrmeister) anzuerkennen. Theodorich, etwa
453 geboren, war als Geisel in Konstantinopel aufgewachsen und nach
seiner Rückkehr 471 schon zu Lebzeiten seines Vaters zum König
erhoben worden. 488 sandte Zenon Theodorich nach Italien, um die
Herrschaft Odoakers zu zerschlagen. Nach jahrelangen Kämpfen,
u.a. um Odoakers Hauptstadt Ravenna, einigte sich der Ostgotenkönig
mit seinem Rivalen (= Gegner) auf eine gemeinsame Herrschaft, doch
kurz darauf ermordete er Odoaker.
Romanen und Goten blieben im übrigen
durch ein Heiratsverbot sowie durch unterschiedlichen
Glaubensrichtungen und Rechtsstellungen getrennt. Aussenpolitisch
verstand es Theodorich, offene Konflikte mit dem Kaiser zu vermeiden
und zu den anderen germanischen Fürsten freundschaftliche
Beziehungen anzuknüpfen, die er durch Heiratsverbindungen mit
den Herrscherfamilien der Westgoten, Vandalen, Burgunder und Franken
zu festigen suchte; er selbst nahm eine Schwester des Frankenkönigs
Chlodwigs zur Frau. Bei seiner Bündnispolitik erlebte er
jedoch auch Rückschlage, vor allem infolge des fränkischen
Expansionsstreben auf Kosten der Westgotte, der Burgunder und unter
ostgotischem Schutz stehenden Alemannen. Als Theodorich 526 starb, blieb seine
Herrschaft den Menschen als eine Zeit des Friedens und der
Gerechtigkeit in Erinnerung, doch sein Lebenswerk hatte keinen
Bestand. Seine Tochter Amalasuntha, Regentin für ihren
unmündigen Sohn, fiel 535 einem Mordanschlag ihres Vetters (äâ.
áðàò) zum Opfer. Die letzten Ostgotenkönige
(Witigis, Totilia) unterlagen den Feldherren Kaiser Justinians,
Belisar und Narses. Die Reste der Goten gingen später
in der italischen Bevölkerung auf Aus mehreren westgermanischen Stämmen
bildete sich der Grossverband der Franken. Allmählich drangen
sie nach Westen auf römisches Gebiet vor und traten teilweise in
römische Dienste. Um die Mitte des 5. Jahrhunderts besassen die
fränkischen Fürsten etwa das Gebiet des heutigen Belgien.
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